Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Johann in der Haide auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke:

Die Veröffentlichung der Bildmarke Gemeinde St. Johann in der Haide gemäß §19 Abs.

Elektronische Signaturprüfung und Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde St. Johann in der Haide:

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